Erstattungsfähigkeit
Grundsätzlich ist jede erbrachte Leistung direkt an mich zu bezahlen, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch eine Versicherung.
Eine Erstattung durch Privatversicherungen oder durch eine zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossene Zusatzversicherung ist im therapeutischen Rahmen häufig möglich. Dies hängt von dem vereinbarten Leistungsspektrum mit der jeweiligen Kasse ab und muss von Ihnen als Versichertem eigenverantwortlich abgeklärt werden.
Sexual- und Paarberatung /-therapie ist nicht erstattungsfähig.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Sie durch Stellungnahmen und detaillierte Rechnungserstellung bei eventuellen Anträgen auf Kostenerstattung zu unterstützen.
Durch Heilpraktiker erbrachte psychotherapeutische Leistungen können im Rahmen der Steuererklärung als besondere Aufwendungen zur Erhaltung der Gesundheit geltend gemacht werden.